Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Unsere Altenpflegeeinrichtungen bieten für Menschen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind die Möglichkeit zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jeweils bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekasse bezuschusst die Kurzzeitpflege mit 1.774,00 € und die Verhinderungspflege mit 1.612,00 €, ab dem Pflegegrad 2 und höher. Zur Gewährung einer Verhinderungspflege muss seit mindestens sechs Monaten ein Pflegegrad vorliegen. 
 
Unsere Einrichtungen bieten eingestreute Kurzzeitpflegeplätze.
Kurzzeitpflege versteht sich häufig als Übergangslösung mit dem Ziel in die „eigenen 4 Wände“ zurück zu kehren. Sie ist eine wichtige Entlastung für Angehörige oder andere Pflegepersonen die oft rund um die Uhr für Ihre Pflegebedürftigen da sind.
 
Wir übernehmen Ihre Pflege, wenn
Ihre Angehörigen im Urlaub sind
Ihre Angehörigen eine Auszeit benötigen
Ihre Angehörigen erkranken und Sie nicht pflegen können
Sie nach einem Krankenhausaufenthalt gesundheitlich noch nicht wieder in Ihre eigene Wohnung zurückkönnen
 
Während der Kurzzeitpflege stehen Ihnen alle Leistungen unserer Einrichtung zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen an unseren Beschäftigungsangeboten oder Ausflügen teilzunehmen.
 
Als unser Gast beraten wir Sie, welche Möglichkeiten der weiteren Versorgung Sie auch nach der Kurzzeitpflege haben. Die Beratung erfolgt individuell Ihrer Bedürfnisse mit Ihnen gemeinschaftlich, gerne auch mit Ihren Angehörigen. 
Die entstehenden Kosten hierfür entnehmen Sie bitte den aktuellen Pflegesätzen des jeweiligen Hauses. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.